Gericht |
Spruchkörper |
Datum  |
Aktenzeichen |
|
OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
29.4.2005 |
9 UF 15/05 |
Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen für einen völligen Ausschluss des Umgangsrechts.
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
28.4.2005 |
L 2 KR 15/03 |
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
28.4.2005 |
L 2 KR 16/02 |
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
28.4.2005 |
L 2 U 165/03 |
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
28.4.2005 |
L 2 U 22/04 |
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
28.4.2005 |
L 2 U 51/03 |
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
28.4.2005 |
L 2 U 70/03 |
|
OLG Saarbrücken |
1. Zivilsenat |
27.4.2005 |
1 U 175/03 - 44 |
Geschmacksmusterschutz einer Radfelge
|
FG Saarbrücken |
2. Senat |
26.4.2005 |
2 K 270/01 |
Für den Wegfall des Schenkungsteuer-Freibetrags gemäß § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG i.d.F. des StOG reicht es bereits aus, wenn einzelne, mitunter sogar lediglich eine einzige von mehreren wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist veräußert oder in das Privatvermögen übertragen wird.
|
OLG Saarbrücken |
1. Zivilsenat |
25.4.2005 |
1 VA 1/05 |
Zu den Voraussetzungen einer allgemeinen Vereidigung als Dolmetscher bei Fehlen einer die Eignung belegenden staatlichen Prüfung.
|
LSG Saarbrücken |
7. Senat |
22.4.2005 |
L 7 RJ 229/03 |
1. Die Beitragserhebung in der gesetzlichen Sozialversicherung richtet sich nach den in ihrem Gesamtkontext zu berücksichtigenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 14 Abs. 1 SGB IV nach dem geschuldeten (ggfls. bei Fälligkeit noch nicht gezahlten) Arbeitsentgeld, nicht lediglich nach dem Arbeitsentgelt, welches dem Beschäftigten tatsächlich zugeflossen ist. Geschuldet ist das Arbeitsentgelt in der Höhe, die sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag ergibt.
2. Bei untertariflichen Bezahlung ist bei Alleingültigkeit eines Tarifvertrages das tariflich zustehende und nicht lediglich das zugeflossene Arbeitsentgelt für die Beitragshöhe zur Sozialversicherung maßgebend.
|
OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
21.4.2005 |
8 U 222/04 |
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten
|
LSG Saarbrücken |
1. Senat |
21.4.2005 |
L 1 RA 2/03 |
Ein Autoverkäufer, der die Betriesstätte eines Autohauses nur nutzt, um seinen eigenen Kunden die Fahrzeuge zu zeigen, ansonsten aber hinsichtlich seiner Tätigkeit weder örtlich noch zeitlich in den Betrieb eingebunden ist und sich auch hinsichtlich der Verkaufspreise der Wagen lediglich im Rahmen einer vorgegebenen Marge halten muss, ist als selbständiger Autoverkäufer ("Handelsvertreter") und nicht als abhängig Beschäftigter anzusehen.
|
OLG Saarbrücken |
1. Zivilsenat |
20.4.2005 |
1 U 920/00 |
zur inhaltlichen Reichweite eines Auskunftsanspruchs nach § 10a Abs. 6 SortenG
|
OLG Saarbrücken |
5. Zivilsenat |
20.4.2005 |
5 U 506/04 - 55 |
1. Fragt ein Versicherer nach dem "Kilometerstand" des angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs, so muss ein Versicherungsnehmer dies als Frage nach der wirklichen Laufleistung verstehen.
2. Einem Versicherer, der bei der Bearbeitung des Schadenfalles am PC lediglich erkennen kann, dass ein Schadenfall vorhandenen war, ist nicht gehalten, seine archivierten Akten durchzusehen, um zu prüfen, ob die Angaben des Versicherungsnehmers zur Laufleistung mit den Angaben in der früheren Reparaturrechnung vereinbar sind.
|
OVG Saarlouis |
1. Senat |
19.4.2005 |
1 W 3/05 |
Eine unter Fristsetzung ergehende Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zum Abstellen von Wohnwagen entfaltet insoweit Doppelwirkung als sie zugleich die Aufforderung beinhaltet, auf dem Grundstück befind-liche Wohnwagen zu beseitigen.
Dass das Aufstellen von Schildern in der Innenfläche eines Kreisverkehrs-platzes geeignet sein könnte, einem an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden zuvor dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstück die Qualität einer Innerortslage zu vermitteln, drängt sich bei summarischer Prüfung auch dann nicht auf, wenn es sich um genehmigungsbedürftige Werbetafeln handelt.
Durch die Befolgung einer die Entfernung von Wohnwagen anordnenden Verfü-gung werden keine im Rahmen einer hauptsacheoffenen Interessenabwägung relevanten unabänderlichen Tatsachen geschaffen.
|
OVG Saarlouis |
1. Senat |
19.4.2005 |
1 Y 4/05 |
Bei Streitigkeiten über die Vergabe eines Dienstpostens bemißt sich der Streitwert nach dem sogenannten Auffangwert.
|
OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
18.4.2005 |
8 W 74/05 - 9 |
Zur Abgabe eines abstrakten persönlichen Schuldversprechens ist der Darlehensnehmer nur dann verpflichtet, wenn dies in der Sicherungsabrede ausdrücklich vereinbart ist. Enthält die Sicherungsvereinbarung keine solche Verpflichtung, hat der Gläubiger ein in der notariellen Urkunde gleichwohl abgegebenen Schuldversprechen rechtsgrundlos erlangt und muss es an den Schuldner nach den Grundsätzen über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgewähren.
|
LSG Saarbrücken |
2. Senat |
18.4.2005 |
L 2 B 1/05 KR |
Eine Beschwerde gegen das Untätigbleiben eines Sozialgerichts (sog. Untätigkeitsbeschwerde) ist nicht statthaft.
|
OLG Saarbrücken |
1. Zivilsenat |
13.4.2005 |
1 U 522/04 - 152 |
Zum Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruches.
|
FG Saarbrücken |
1. Senat |
12.4.2005 |
1 K 139/02 |
1. Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regel-Vermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10% unternehmerisch genutzt werden, besteht nicht (gegen BMF-Schreiben vom 29. Mai 2000, BStBl. I 2000, 819).
2. Bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten zu Zwecken der Umsatzsteuer, kommt die 1%-Regel grundsätzlich nicht zur Anwendung. Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte KFZ im Unternehmensvermögen, so ist - soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist - davon auszugehen, dass alle KFZ auch privat genutzt werden.
|
FG Saarbrücken |
1. Senat |
12.4.2005 |
1 K 224/04 |
Die Grundsätze über die Hemmung der Verjährung durch eine Fahndungsprüfung gelten nicht nur zugunsten des Finanzamtes, sondern auch zugunsten des geprüften Steuerpflichtigen. Gehemmt werden auch Fristen, die bei Prüfungsbeginn noch nicht angelaufen waren, auf die sich aber - nach deren Anlauf - die Prüfung erstreckt.
|
FG Saarbrücken |
1. Senat |
12.4.2005 |
1 K 248/01 |
Für die Feststellung des Umfangs der unternehmerischen Nutzung eines PKW kommt es bei sehr geringen Nutzungszeiträumen im Erwerbsjahr (hier: vom 28. bis 31. Dezember) auf die sich aus den Gesamtumständen ergebende Nutzungsabsicht an.
|
FG Saarbrücken |
1. Senat |
12.4.2005 |
1 K 265/01 |
Die Verursachung eines Rechtsirrtums durch die Behörde aufgrund falscher Belehrung gegenüber dem Steuerpflichtigen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung begründen. Dabei muss das die Wiedereinsetzung begründende Hindernis für die Fristversäumnis ursächlich gewesen sein.
|
FG Saarbrücken |
1. Senat |
12.4.2005 |
1 K 4/05 |
Bei der "Kanzlei" eines Rechtsanwalts, die im Obergeschoss eines selbstgenutzten Einfamilienhauses liegt und aus einem Raum besteht, der nur durch das Treppenhaus und den Flur innerhalb der Wohnung erreichbar ist, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer, mit der Folge, dass die Raumkosten nur eingeschränkt bis zu 1.250 Euro abzugsfähig sind.
|
FG Saarbrücken |
1. Senat |
12.4.2005 |
1 K 98/01 |
Das an den Steuerpflichtigen gerichtete Verlangen des Finanzamtes, den Empfänger von Zahlungen an eine Domizil- bzw. Briefkastengesellschaft zu benennen, ist ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt aufgrund eigener Ermittlungen die hinter der Gesellschaft stehende Person kennt oder kennen muss. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob es mehr oder weniger schwierig ist, die Steuern gegenüber dieser Personen festzusetzen oder die festgesetzten Steuern von dieser zu erheben.
|
OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
12.4.2005 |
9 UF 106/04 |
Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen für den Ausschluss des Umgangsrechts.
|
OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
5.4.2005 |
4 U 167/04 - 21/05 |
Ein bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellter LKW stellt für den fließenden Verkehr eine erhebliche Gefahrenquelle dar, die es rechtfertigt die Betriebsgefahr des LKWs bei der Haftungsverteilung selbst dann mit einem Drittel anzurechnen, wenn dem auffahrenden Unfallgegner ein Verstoß gegen das Abstandsgebot des § 4 Abs. 1 StVO und eine mäßige Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vorzuwerfen ist.
|